* Bei Tätigkeiten, die eine Anwesenheit vor Ort erfordern, ist mobiles Arbeiten nicht möglich.
Eigenverantwortliche Begutachtung und Prüfung von Kraftfahrzeugen gemäß §§ 19.3 und 29 StVZO sowie Durchführung von Prüfungen nach BO Kraft und GGVS
Durchführung von Fahrerlaubnisprüfungen gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung
Prüf- und Gutachtertätigkeiten im Rahmen erteilter bzw.zur Bewerbung →
Wir verwenden auf unseren Webseiten Cookies, die für die Nutzung unserer Webseiten zwingend erforderlich sind und Cookies, die mehr Komfort bei der Nutzung unserer Webseiten bieten. Wenn Sie auf „Akzeptieren“ klicken, stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Siehe auch unsere Cookie Richtlinie. Datenschutzerklärung