Im Bereich Luftreinhaltung übernehmen Sie in einer nach §29b BImSchG bekanntgegebenen Messstelle eigenständig die Vorbereitung, Organisation und Nacharbeitung von Emissionsmessungen in verschiedenen industriellen und landwirtschaftlichen Anlagen (z. B. in dezentralen Anlagen zur Energieversorgung, Werftbetrieben, Raffinerien, der Petrochemie, Biogasanlagen).zur Bewerbung →
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